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Gefängnisstrafe für Zündel: Anschlag auf Meinungsfreiheit?

Ein erfreuliche Nachricht: der Holocaust-Leugner Zündel ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, wegen Volksverhetzung. Zündels Werdegang und Lebenslauf kann man bei Wikipedia nachlesen, aber um ihn geht es mir nur sekundär: ich bin froh, dass diese Farce ein vorläufiges Ende gefunden hat und er verurteilt wurde - fürs Erste, denn sein Verteidiger will in die Revision gehen.

Wie auch immer, was mich verwundert, ist der Kommentar, den man nun zu diesem Thema bei Spiegel Online finden kann:

Der Prozess gegen Ernst Zündel stellt deswegen erneut die Frage, ob die Strafbarkeit der Leugnung des Holcaust, ein Sondermerkmal deutscher Rechtsprechung, nicht genau das hervorbringt, was sie eigentlich verhindern soll: Eine Plattform für die Neonazis.

Bei der der Zeit der gleiche Tenor:

Dort ist auch die Leugnung des Holocaust durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, und der Vorstoß von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Leugnung des Holocaust europaweit unter Strafe stellen zu wollen, stieß in Großbritannien deshalb auf laute Proteste. Statt die deutsche Praxis zu exportieren, sollte man über ihr Ende nachdenken. Spätestens dann, wenn die letzten Überlebenden des Holocaust gestorben sind. Denn dann ist der Holocaust historisiert und seine Leugnung kein Fall mehr für den Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Offenbar hält man Urteile dieser Art für einen Anschlag auf die Meinungsfreiheit, für nutzlos im Kampf gegen Rechtsradikale und Alt- und Neonazis.

Ich bin anderer Meinung. Es interessiert mich nicht, wie andere Staaten und andere Rechtssysteme mit ähnlichen Ungeheuerlichkeiten verfahren; ich weiß, dass man in den USA rechtsradikale Meinungen vertreten darf, für die man hier im Gefängnis landen würde. Diese erzwungene Liberalität ist auch der Grund, warum in den USA Kreationismus bzw. Intelligent Design, wie es mittlerweile genannt wird, neben richtiger Wissenschaft wie der überarbeitenden Evolutionstheorie nach Darwin stehen darf und in den Schulen unterrichtet wird; undenkbar in Deutschland. Genauso undenkbar ist es, dass dann, wenn „die letzten Überlebenden“ – Wie zynisch kann man eigentlich sein? – gestorben sind, Verrückte und Irre wie Zündel ihren Schwachsinn ungestraft verbreiten dürfen. Der Vergleich zum Zitat „Soldaten sind Mörder“ hinkt, denn es wird nicht erwähnt, dass es nicht erlaubt ist, Bundeswehrsoldaten als Mörder zu bezeichnen – und das vollkommen zu Recht.

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, wie im Zeit-Artikel ganz richtig angeführt wird; doch Meinungsfreiheit um der Meinungsfreiheit willen ist nicht der richtige Weg: auch in einem demokratischen Staat muss es Grenzen geben. Und diese sind momentan nun wirklich nicht zu streng; in Zeiten, in denen erneut NPD-Lakaien in Landesparlamenten sitzen und braunen Müll verbreiten von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit zu sprechen halte ich für falsch. Toleranz, gerne. Aber nicht für die Intoleranz.

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