Direkt zum Hauptbereich

Lob für den RCDS Heidelberg!

Ab und zu muss man den politischen Gegner auch mal loben, wenn er was richtig macht: der RCDS Heidelberg kennt offensichtlich das Grundgesetz, im Gegensatz zum CDU-Politikrenter und Populist a.D. Heiner Geißler, und weiß auch, wann der Bogen überspannt ist:
Wir teilen die Meinung unseres Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig nicht und distanzieren uns ausdrücklich von dieser. Ein doppeltes Wahlrecht für bestimmte Gruppen unserer Bevölkerung zu fordern, stellt nichts anderes dar, als einen rückwärtsgewandten Schritt in eine Zweiklassengesellschaft und ist nicht mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren. Die in Rede stehende Aussage des Bundesvorsitzenden entspricht auch nicht der breiten Meinung im Verband und wurde darüber hinaus nicht in Rücksprache mit den Mitgliedern des RCDS formuliert, sondern war ein unverantwortlicher Alleingang des Vorsitzenden Ludewig. Sie schadet dem Ansehen unseres Verbandes und steht mit den Grundprinzipien des RCDS in scharfem Widerspruch. Vor allem ist sie eine inakzeptable, durch nichts zu rechtfertigende, Anmaßung gegenüber Rentnern und Arbeitslosen, die von einem solchen Wahlrecht stark benachteiligt würden.

Folgerichtig fordert der RCDS Heidelberg den RCDS-Bundesvorsitzenden auch zum Rücktritt auf. Dieser Forderung kann ich mich nur mit Nachdruck anschließen.

Beliebte Posts aus diesem Blog

Präsident Obama umarmt Gabrielle Giffords

Quelle

Schöffen leben gefährlich

Der Artikel ist zwar noch etwas älter vom 13.3., aber so skurril, dass ich geradezu darauf verweisen muss : Seit rund fünf Jahren arbeitet der Pensionär Peter Wenske-Wallner als ehrenamtlicher Schöffe am Amtsgericht Mainz. Zu Beginn jeden Jahres, so auch in 2007, erhielt er seine Liste mit den möglichen Terminen. Diesen folgen dann konkrete Einladungen, jeweils zweifach per Post und per Bote. So erreichte ihn auch die Einladung zum Gerichtstermin am 23. Oktober 2007. Und dann passierte Wenske-Wallner ein Versehen: Er trug diesen Termin in seinem persönlichen Kalender auf den 24. Oktober ein. [...] Nach nicht weniger als gut 15 Monaten, datiert vom 5. Februar 2009, traf an Wenske-Wallners Privatadresse ein Brief mit der Mitteilung eines “Kostenbeschlusses“ ein, ein paar Tage später der Kostenbescheid über genau 803,50 Euro. Per E-Mail teilte er unverzüglich mit, dass er lieber in das Gefängnis geht. Denn die Geldstrafe liegt höher als seine monatliche Nettorente. Nachdem er dies auch no

Der leere Stuhl

Großartig. Ich mag das sehr, wie Eastwood ein Gespräch mit dem Präsidenten darstellt und dabei so tut, als würde er den Faden verlieren bzw. die Themen wie bei einem echten Gespräch wechseln. Man darf sich dabei sicher sein, dass keine Pause zufällig und kein Stocken ein Versehen ist. Es ist eine große Show.