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Nachtrag zur allgemeinen KfW-Schelte

Die KfW-Bank hat ja bekanntlich 300-350 Millionen Euro an Lehman überwiesen, zu einem Zeitpunkt, als Lehman schon bankrott war. Im ersten Moment denkt man sich natürlich: waren da CSU-Anhänger mit zwei Maß Bier intus am Werk? Auf den zweiten Blick allerdings sollte man sich die Frage stellen, warum das Geld überwiesen wurde. Bei erzliberal.de findet man interessante Gedanken dazu:
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nichtdurchführung der Transaktion wohl Vertragsbruch gewesen wäre und Lehman in diesem Fall von der KfW Schadensersatz hätte verlangen können. Es stehen also auf der einen Seite mit Sicherheit entstehende Schadensersatzansprüche, auf der anderen das Risiko einer Pleite und des Teilverlusts der Lehman anvertrauten Gelder. Es ist jedoch gerade nicht Aufgabe eines Gerichts, die von einem Vorstand informiert getroffene unternehmerische Entscheidung zu hinterfragen. Hinterher ist man immer klüger (hindsight-bias), unternehmerische Entscheidungen betreffen aber immer zukünftige und nicht vorhersagbare Ereignisse. Unternehmerische Entscheidungen führen deshalb nur dann zu einer Haftung, wenn der Prozess, in dessen Rahmen sie getroffen wurden, fehlerhaft war. Gerade das kann man aber dem Management der KfW nicht vorwerfen.

Einzig könnte man fragen, ob sich ein Vorwurf daraus ergibt, dass sich zwischen der in den Medien kolportierten Sitzung am Freitag durch die Entwicklungen am Wochenende eine Pflicht zu einer Abänderung der Entscheidung gegeben hat. Eine Antwort hierauf kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden, da die aus der Presse zu erhaltenden Informationen allzu knapp sind.

Die ganze Debatte erinnert an die Vorabverurteilung von mutmaßlichen Straftätern, wenn über ihre Taten vorab in großem Stil berichtet wird. Journalistische Berichterstattung ersetzt jedoch niemals die Rechtsfindung vor Gericht - und einige Menschen wären gut beraten, wenn sie ihren Kommentar auf das beschränken würden, wovon sie etwas verstehen. Gerade im Zusammenhang mit Justiz führt der artikulierte Volkswille zur Lynchjustiz. Zurückhaltung stünde manchem intelligentem Zeitgenossen besser zu Gesicht.

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