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Akismet: Datenschutz-Panikmache

Datenschutz ist ein heißes Thema. Leider springen immer wieder irgendwelche selbsternannten Experten auf diesen Zug auf und versuchen, den Rest der Menschheit mit ihrem "Expertenwissen" zu beglücken.

Aktueller Fall: ein sogenanntes "Datenwachschutz Blog" hat behauptet, dass Akismet, ein gängiges WordPress-Plugin, um Spam abzuwehren, gegen deutsches Recht verstieße. Berufen hat sich dieses ominöse "Datenwachschutz Blog" hierbei auf einen Artikel bei "playground". Dieser Artikel stellt nun aber die Frage, ob Akismet rechtlich bedenklich ist, oder eben nicht. Im Klartext: dieses selbsternannte "Datenwachschutz Blog" hat es geschafft, eine Fragestellung zu einer Aussage umzuformen und dies auch noch derart, dass halb Klein-Bloggersdorf darauf angesprungen ist.

Und das völlig grundlos. Ob die Verwendung von Akismet rechtswidrig ist oder nicht, kann letztendlich nur gerichtlich geklärt werden. Meiner Meinung nach besteht hier überhaupt kein Problem, auch wenn IP-Adressen an einen Server in den USA übertragen werden. Selbst die Einstufung von IP-Adressen als personenbezogenen Daten wurde noch nicht höchstrichterlich geklärt - ich hielte das auch für albern, da quasi jeder ISP alle 24 Stunden neue IP-Adressen vergibt und die Identität der Nutzer somit nicht nachgewiesen werden kann.

Viel Lärm um nichts also. Wisdom of the crowd? Dass ich nicht lache.

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